Corona-Schutzverordnung ab 12. August 2020

Zum 12. August tritt eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die beinhaltet keine Änderungen in Bezug auf Abstandsregeln und Hygienevorschriften bei Proben, Auftritten und Instrumentalunterricht. Diese Version der Corona-Schutzverordnung ist bis zum 31. August 2020 gültig.

Hier findet ihr die aktuellste Version des Leitfadens des VMB NRW.